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20.04.2026 aus 
Campus + Stadt
Studium, Beruf, Familie: Unterstützung für Eltern an der Uni

Was passiert eigentlich, wenn man während des Studiums ein Kind erwartet oder bereits als Elternteil ein Studium beginnt? An der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg gibt es für Studierende mit familiärer Verantwortung verschiedene Unterstützungsangebote. Zuständig dafür ist der Familienservice der Stabsstelle Gleichstellung, Diversität und Familie. „Der Familienservice der Uni Magdeburg setzt sich für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Studium ein und unterstützt Eltern dabei, diese beiden Lebenswelten gut zu verbinden“, erklärt Marie Bierstedt. Sie ist Referentin für Familie in der Stabsstelle Gleichstellung, Diversität und Familie.

Generell greift bei einer Schwangerschaft das Mutterschutzgesetz. „Das gilt auch für Studentinnen“, berichtet sie. „In diesem Fall stehen Schutz, Sicherheit und individuelle Unterstützung im Vordergrund. Generell entscheiden werdende Mütter selbst, ob und wann sie die Schwangerschaft bekannt geben. Um einen Schutz zu gewährleisten, ist es wichtig, insbesondere bei Studiengängen mit erhöhter Unfall- und Gefährdungslage das Prüfungsamt der jeweiligen Fakultät über die Schwangerschaft zu informieren. Darüber hinaus bietet der Familienservice im Fall einer Schwangerschaft umfassende, individuelle Beratungen an und stellt wichtige Kontaktdaten zur Verfügung.“

Auch Eltern, die ein Studium an der Uni Magdeburg aufnehmen möchten, bekommen ein breites Angebot an Unterstützungsmöglichkeiten. „Eine zentrale Rolle spielt dabei der Familienpass“, erklärt Marie Bierstedt. „Damit können Mütter und Väter Erleichterungen bei den Leistungsnachweisen, Anmeldungen für Lehrveranstaltungen oder bei der Beantragung von Urlaubssemestern oder einem Teilzeitstudium erhalten. Auch eine Parkgenehmigung und ein Kinderessen in der Mensa für einen Euro kann mit dem Familienpass erworben werden“, so die Referentin für Familie.

Studierende finden unter anderem beim Familienservice oder im Campus Welcome Center dazu eine Broschüre, die auch eine notwendige Einverständniserklärung enthält. „Um den Familienpass zu erhalten, muss die ausgefüllte Erklärung im Campus Welcome Center abgegeben und eine Geburtsurkunde oder ein Mutterpass vorgelegt werden“, erläutert Marie Bierstedt. „Auf dem Studierendenausweis erscheint dann künftig ein besonderer Vermerk. Die Information wird zudem in der digitalen Studierendenakte hinterlegt, sodass auch Prüfungsämter und Dozierende darüber im Bilde sind.“

Auch im weiteren Studienverlauf gibt es Möglichkeiten, Studium und Familie besser zu vereinbaren. So kann ein verpflichtendes Vollzeitpraktikum unter bestimmten Voraussetzungen auch in Teilzeit absolviert werden. Wer mit Kind ins Ausland gehen möchte, kann sich sowohl beim Familienservice als auch beim Akademischen Auslandsamt beraten lassen. Und auch ein individuelles Teilzeitstudium ist in den jeweiligen Studiengängen grundsätzlich möglich. „Dabei wird ein individueller Studienplan erstellt, die zu erbringenden Credit Points werden reduziert und die Regelstudienzeit verlängert sich entsprechend“, erklärt Marie Bierstedt.

Außerdem erhalten Studierende mit familiärer Verantwortung Erleichterungen bei der Absolvierung von Prüfungsleistungen. „In Absprache mit dem Prüfungsamt können beispielsweise Leistungsnachweise in anderer Form erbracht werden“, berichtet die Referentin für Familie. „Auch wenn ein Kind nachweislich erkrankt ist oder andere wichtige Gründe vorliegen, kann ein Antrag beim Prüfungsausschuss gestellt werden, um eine Prüfungsleistung zu einem anderen Termin zu absolvieren. Wichtig ist dabei immer die Kommunikation mit den Dozierenden und dem jeweiligen Prüfungsamt“, betont Marie Bierstedt.

Neben den organisatorischen Erleichterungen erhalten studierende Eltern auch verschiedene finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten. „Zunächst steigt mit der Geburt eines Kindes die BAföG-Zahlung und die Förderungsdauer kann sich verlängern. Eltern, die mit Kindern unter 14 Jahren in einem Haushalt leben, erhalten einen monatlichen Zuschlag von 160 € pro Kind. Dieser Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden“, erläutert die Referentin.

Darüber hinaus bietet der Familienservice für Studierende mit prekären Einkommensverhältnissen in ihrer Abschlussphase das Familienstipendium an. „Die Förderung beträgt 450 Euro monatlich und wird für einen Zeitraum von sechs Monaten gewährt“, so Marie Bierstedt. „Das Stipendium kann pro Familie nur einmal vergeben werden. Eine Verlängerung ist also nicht möglich. Über die Vergabe entscheidet ein unabhängiges Komitee, das unter anderem die Einkommensverhältnisse und die familiäre Situation berücksichtigt. Der Förderbetrag wird allerdings vollständig auf den BAföG-Bezug angerechnet.“

Auch für weitere finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten, wie Wohngeld, Kindergeld, Elterngeld oder Kinderzuschlag berät der Familienservice Studierende zu internen und externen Anlaufmöglichkeiten. „Bei Bedarf verweisen wir auch an weitere Beratungsstellen in Magdeburg, etwa an die Schwangeren- und Mütterberatung oder an Pro Familia“, erklärt Marie Bierstedt.

Nicht nur Studierende, sondern auch Mitarbeitende der OVGU können sich an den Familienservice wenden, um Unterstützung zu erhalten. „Für schwangere Mitarbeiterinnen greift ebenfalls das Mutterschutzgesetz, allerdings mit den klassischen Regelungen des Arbeitsverhältnisses“, erläutert Marie Bierstedt. Dazu gehören unter anderem der Schutz der Gesundheit am Arbeitsplatz, ein besonderer Kündigungsschutz, der Mutterschutz vor und nach der Geburt sowie die Sicherung des Einkommens. Auch die Stillzeiten sind gesetzlich geregelt. Die Mitarbeiterinnen entscheiden dabei selbst, wann sie dem Arbeitgeber über die Schwangerschaft informieren. Je früher der Arbeitgeber allerdings über die Schwangerschaft informiert ist, desto besser können Schutzmaßnahmen umgesetzt werden“, betont die Referentin für Familie.

Darüber hinaus gibt es an der Uni Magdeburg Optionen, die Arbeitszeit flexibler zu gestalten. „Zum einen bietet die Universität Regelungen zu Teilzeitarbeitsverhältnissen an. Zum anderen besteht die Möglichkeit des mobilen Arbeitens“, erklärt Marie Bierstedt. „Mitarbeitende, die seit mindestens sechs Monaten an der Universität beschäftigt sind, können auf Antrag in der Regel bis zu zwei Tage pro Woche (Ausnahmen sind möglich) mobil arbeiten. Gerade für Beschäftigte mit Sorgeverantwortung kann das eine wichtige Entlastung im Alltag sein.“ Sowohl eine Erhöhung als auch eine Reduzierung der Arbeitsstunden sowie die Regelung zum mobilen Arbeiten bedürfen einer gezielten Absprache mit den Vorgesetzten.

Auch bei der Kinderbetreuung gibt es für Studierende und Mitarbeitende an der OVGU verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten. „Auf dem Campus der OVGU gibt es die KiTa CampusKids des Studentenwerkes, in der die Kinder von Studierenden und Mitarbeitenden betreut werden können“, berichtet die Referentin für Familie. „Die Kosten richten sich nach den Vorgaben der Stadt Magdeburg und hängen unter anderem vom Alter des Kindes und vom Betreuungsumfang ab. Darüber hinaus bietet das Studentenwerk das CampusKinderzimmer an. Studierende haben hier die Möglichkeit ihre Kinder bis zum Alter von sieben Jahren für sechs Stunden die Woche kostenlos betreuen zu lassen.“

Als familienfreundliche Universität sind Kinder von Studierenden und Mitarbeitenden auf den Campus gern gesehen. „Als Rückzugsorte hält die Universität dafür die Eltern-Kind-Arbeitszimmer bereit. Neben einem Eltern-Kind-Arbeitszimmer auf dem Campus der Medizin und der Humanwissenschaft, gibt es am Hauptcampus vier weitere Arbeitszimmer sowie jeweils eins in der Universitätsbibliothek und im Wissenschaftshafen“, so Marie Bierstedt. „Darüber hinaus organisiert die OVGU gemeinsam mit dem Familienservice und dem Studentenwerk verschiedene familienbezogene Angebote, darunter Austauschtreffen studierender Eltern, Ferienangebote für Kinder, einen Familienbrunch und die Kinderuni.“

„Es ist sinnvoll, sich bereits vor Beginn des Studiums nach Unterstützungsangeboten an der Uni Magdeburg zu erkundigen“, rät Marie Bierstedt. „Beratungen erhalten Studierende über den Familienservice, die dezentralen Familienbeauftragten in den Fakultäten sowie über das Campus Welcome Center oder das Studentenwerk“, so die Referentin für Familie. Mit diesen Angeboten in den verschiedenen Bereichen soll der Alltag von Studierenden und Mitarbeitenden mit familiärer Verantwortung spürbar erleichtert werden. 

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Autor:in: Benjamin Güllmar